
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss
- § 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
- § 4 Haftung
- § 5 Zahlungsbedingungen
- § 6 Überlassene Unterlagen
- § 7 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) legen die Vertragsbeziehungen zwischen der Black Envelope GmbH (nachfolgend Anbieter) und dem Hotel (nachfolgend Vertragspartner) für die Anwendung von MiceRate fest.
- AGB´s des Bestellers die davon abweichen, werden zurückgewiesen.
- Durch die Aufgabe des Auftrags an die Black Envelope GmbH erklären Sie sich mit den Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss
- Es kommt ein Vertrag zwischen Anbieter und Vertragspartner zustande, wenn der Anbieter das in der Anmeldung des Vertragspartners liegende Vertragsangebot annimmt. Als Vertragsannahme gilt die Rechnungsstellung durch MiceRate für die erste Vertragslaufzeit
- Der Anbieter stellt ein Programm (MiceRate) zur Verfügung, welches es einer undefinierten Anzahl an Interessenten und Kunden ermöglicht, über die Homepage des Vertragspartners mit diesem in rechtsgeschäftliche Beziehungen zu treten (Buchung von Tagungsräumen, Hotelzimmern und weiteren, damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen). Bei Inanspruchnahme der Buchungsmaschine kommt eine Buchung nur zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden zustande. Zwischen dem Kunden und dem Anbieter entstehen keinerlei rechtsgeschäftliche Beziehungen.
- Des Weiteren stellt MiceRate die Verwendung des PAIS-Algorithmus zur Verfügung, welcher die angebotenen Preise auf Basis der Nachfragewerte berechnet. Die Preise können von dazu befugten Personen des Hotels eingesehen und manuell angepasst werden.
- Die Buchungsmaschine präsentiert die automatisch berechneten, im Back-End einsehbaren und veränderbaren Preise und hinterlegten Leistungen nach einheitlichen Vorgaben. Diese können von dem Vertragspartner selbst eingestellt oder geändert werde. Der Anbieter behält sich vor, den Internetauftritt insbesondere das Layout zu ändern.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Unterschrift des Vertragspartners. Sie wird bestimmt durch die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit.
- Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der ersten Periode um je 12 Monate, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag ausschließlich mit der Kündigung.
- Während der Vertragslaufzweit ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündbar.
§ 4 Haftung
- Der Anbieter stellt die Verfügbarkeit der Software sicher.
- Sollte es zu einem Ausfall der Software kommen und dieser zu einem Schaden beim Vertragspartner führen, so ist der Softwareanbieter hierfür nur haftbar, wenn der Schaden durch die Plattform oder dieser zurechenbar vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
- Entsteht ein Gewinnverlust aufgrund eines Ausfalls der Software , ist die Schadensersatzverpflichtung auf den Betrag eines vereinbarten Jahrespreis für die Software beschränkt.
- Für veröffentliche Inhalte vom Vetragspartner, übernimmt der Softwareanbieter keine Haftung.. Werden durch die vom Vertragspartner veröffentlichten Daten die Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, so hat der Vertragspartner die Buchungsmaschine von den erhobenen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Der Vertragspartner hat die Buchungsmaschine auch von Ansprüchen freizustellen, die Kunden geltend machen infolge Nicht- oder Schlechterfüllung des aufgrund der Buchung zustande gekommenen Vertrages.
- Es wird keine Haftung für einen möglichen Schaden übernommen, der durch eine Nichtannahme des Vertrages entsteht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Das Recht der Inanspruchnahme der Buchungsmaschine und des PAIS Algorithmus setzt die Begleichung der zurjeweiligen Vertragsperiode gestellte Jahres– oder Monatsrechnung voraus.
- Der Anbieter hält sich eine Anpassung der Vergütung für spätere Vertragsperioden vor. Sie ist binden, wenn siespätestens drei Monate vor Ende einer Vertragsperiode angekündigt wird. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht für den Vetragspartner, es sei denn, es handelt sich um eine Anpassung des Preises an die Mehrwertsteuer.
- Ist der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so hält sich der Softwareanbieter ein Zurücknehaltungsrecht der Software vor.
§ 6 Überlassene Unterlagen
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort/ Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mainz. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Wohnsitz im Inland hat, nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.