
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die webbasierte Anwendung „MiceRate“
in der Fassung vom 12.04.2023
- Allgemeines, Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten für die Bereitstellung der Webanwendung „MiceRate“ durch die Black Envelope GmbH, Edelgasse 15, 55218 Ingelheim, Telefon: 06132-4220690, E-Mail: support@micerate.de, vertreten durch Geschäftsführer Gerhard Wasem, (nachfolgend „Anbieterin“).
1.2 Die Anbieterin stellt dem Kunden und den von ihm berechtigten Nutzern die Webanwendung „MiceRate“ entgeltlich zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält die Berechtigung, die auf den Servern der Anbieterin gehostete Software MiceRate über das Internet zuzugreifen und deren Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
1.3 Das Angebot der Anbieterin richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.4 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bei Vertragsschluss mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind (z.B. Anschrift, Bankverbindung, Unternehmereigenschaft). Auf Verlangen der Anbieterin hat der Kunde seine Unternehmereigenschaft entsprechend nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich über etwaige Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere den Namen, die ladungsfähige Anschrift (keine Postfächer), die E-Mail-Adresse, die Telefon- und Telefax-Nummer (keine Sonderrufnummern) sowie die Bankverbindung.
1.5 Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
- Leistungen, Bereitstellung der Software
2.1 Die Anbieterin stellt dem Kunden MiceRate für die vereinbarte Nutzungsdauer in der jeweils aktuellen Version zum Abruf über das Internet entgeltlich bereit.
2.2 MiceRate ist eine webbasierte Buchungs-Software, mittels derer dem Kunden eine dynamische Preisgestaltung und Buchungsautomatisierung im Veranstaltungsbereich ermöglicht wird. MiceRate umfasst Funktionen zur Buchungsplanung und -verwaltung, zur Kommunikation des Kunden mit eigenen Kunden, zur Vertragserstellung und zum Objektmanagement.
2.3 Der Funktionsumfang von MiceRate bzw. des vom Kunden gewählten Moduls sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die zur Nutzung von MiceRate erforderlich sind, ergibt sich aus dem Angebot. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung von MiceRate schuldet die Anbieterin nicht.
2.4 Als Bestandteil von MiceRate als webbasierte Software wird dem Kunden Speicherplatz auf Servern der Anbieterin zur Verfügung gestellt, auf den die durch die Nutzung von MiceRate erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Anbieterin schuldet diesbezüglich lediglich das Bereitstellen des Speicherplatzes und das Abspeichern der vom Kunden, dessen Kunden oder der vom Kunden berechtigten Nutzern übermittelten und verarbeiteten Anwendungsdaten. Zudem trägt die Anbieterin dafür Sorge, dass die Anwendungsdaten des Kunden über das Internet abrufbar sind. Die Anbieterin ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Anwendungsdaten des Kunden zu treffen.
2.5 Die Nutzung von MiceRate setzt zwingend die Registrierung eines Kundenkontos voraus, welches von der Anbieterin, sofern nicht anders vereinbart, am Tag des Preisworkshops, nach dessen Durchführung, freigeschaltet wird. Der Zugang des Kunden zum Kundenkonto erfolgt passwortgeschützt über das Internet.
2.6 Die Anbieterin wird MiceRate an dem vereinbarten Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet, bereitstellen („Übergabepunkt“). MiceRate verbleibt auf dem Server der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt, den Übergabepunkt neu zu definieren, sofern dies für einen reibungslosen Zugang zu den von ihr geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
2.7 Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Nutzerseite muss der Kunde selbst Sorge tragen. Es ist ebenso Aufgabe des Kunden sicherzustellen, dass sein IT-System über die für die Nutzung von MiceRate erforderliche Hard- und Software verfügt.
2.8 Die Anbieterin behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, einzelne Teile der Funktionalität zu verändern sowie Funktionen hinzuzufügen oder Funktionen zu entfernen. Änderungen der Funktionen stellen keinen Mangel dar, sofern die in der Funktionsbeschreibung genannten Funktionen dem Kunden weiterhin zur Verfügung stehen.
2.9 Die Anbieterin ist berechtigt, bei der Einräumung von Speicherplatz Subunternehmer einzubeziehen.
2.10 Der Kunde ist nicht berechtigt, den ihm eingeräumten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
2.11 Vom Vertrag nicht erfasst ist die der Einhaltung von Archivierungspflichten, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art), sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart ist.
- Onboarding
3.1 Die Registrierung des Kundenkontos und somit die Bereitstellung der Software durch die Anbieterin setzt zwingend die Durchführung des Onboardings voraus. Dieses umfasst die erforderlichen, bei der Anbieterin vorzunehmenden Installationen sowie einen einmaligen Preisworkshop.
3.2 Die Parteien vereinbaren nach Vertragsschluss zeitnah einen Termin zur Durchführung des Preisworkshops.
3.3 Die Vergütung für das Onboarding ist nicht in den Nutzungsgebühren für die Nutzung von MiceRate enthalten; dieses ist gesondert zu vergüten. Neben der zu zahlenden Vergütung stellt der Kunde der Anbieterin für den Präsenzworkshop für zwei Referenten je zwei Einzelzimmer inklusive Vollpension zur Verfügung. Zusätzlich trägt der Kunde die Kosten für die An- und Abreise der Referenten, welche mit jeweils 0,50 EUR pro Kilometer Entfernung berechnet wird.
- Nutzungsrechte
4.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden und den von ihm berechtigten Nutzern ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf den vereinbarten Nutzungszeitraum beschränktes Recht ein, auf MiceRate über das Internet zuzugreifen und mittels Browser und gegebenenfalls weiteren Client-Programmen die Funktionen der Software gemäß diesem Vertrag zu eigenen Zwecken zu nutzen.
4.2 Darüber hinaus erhalten Kunde Nutzer keine Rechte an MiceRate, auch nicht, wenn Funktionen oder Funktionsteile für den Kunden entwickelt wurden.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, MiceRate über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder Dritten eine solche Nutzung zu gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, MiceRate oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen oder zugänglich zu machen.
4.4 Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung von MiceRate durch Unbefugte zu verhindern. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die dem Kunden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstehen.
4.5 Der Kunde darf MiceRate nicht missbräuchlich nutzen, z.B. zum Versenden von unerwünschten Werbe-E-Mails, Viren oder sonstige Arten von schadhafter Software, Codes oder Links. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, MiceRate ohne ausdrückliche Genehmigung der Anbieterin auf Schwachstellen zu testen oder zu scannen. Der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem, zwingenden Recht zulässig ist.
4.6 Der Kunde benennt die von ihm berechtigten Nutzer.
4.7 Die Funktionen von MiceRate sehen neben einer Nutzung der Funktionen über das Kundenkonto teilweise auch eine öffentliche Nutzung durch Dritte (Nutzer der Buchungsfunktion bzw. Kunden des Kunden) vor. Solche Dritte gelten insoweit auch als zur Nutzung berechtigt, ohne dass diese vom Kunden als solche zu benennen sind.
4.8 Wird die vertragsgemäße Nutzung von MiceRate ohne Verschulden der Anbieterin durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, ist die Anbieterin zur Verweigerung der hiervon betroffenen Leistungen berechtigt. Die Anbieterin informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich und ermöglicht ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf dessen Daten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Nutzungsgebühren, sonstige Kosten, Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1 Die für die Dauer des Nutzungszeitraums anfallenden Nutzungsgebühren sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, nach Ablauf einer gegebenenfalls vereinbarten kostenfreien Testphase, jeweils für die Dauer des vereinbarten Nutzungszeitraums im Voraus zu zahlen. Im Übrigen sind Vergütungen nach Erbringung der betreffenden Leistung zu zahlen.
5.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen des Kunden per Bankeinzug mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Die Anbieterin wird dem Kunden den Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab, in der Regel fünf Tage vorher, ankündigen. Die Kosten für unberechtigte Rücklastschriften trägt der Kunde.
5.4 Sofern keine Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte vereinbart ist, hat der Rechnungsbetrag innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Anbieterin einzugehen.
5.5 Bei Überweisungen aus dem nichteuropäischen Ausland sind etwaige Bankspesen vom Kunden zu tragen.
5.6 Rechnungen können dem Kunden per Post oder E-Mail zugesendet werden.
5.7 Die Anbieterin behält sich vor, die Preise für die Nutzung von MiceRate sowie weitere Dienstleistungen der Anbieterin in angemessener Weise anzupassen; dies gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten. Eine solche Preisanpassung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Die Anbieterin wird Preisanpassung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden anzukündigen; dies kann in Textform, postalisch oder per E-Mail, erfolgen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein auf einem Monat nach Ankündigung befristetes Sonderkündigungsrecht zu.
5.8 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, die Erfüllung fälliger Leistungen diesem gegenüber zu verweigern und dessen Kundenkonto zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Die Anbieterin wird dem Kunden in diesen Fällen die Sperrung unter Fristsetzung zur Beseitigung des Verzugs rechtzeitig im Voraus ankündigen.
5.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Verfügbarkeit, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
6.1 Üblicherweise ist MiceRate an 24h pro Tag, 7 Tagen der Woche und 365 Tage im Jahr verfügbar. Der Kunde hat darauf jedoch keinen Anspruch.
6.2 Die Verfügbarkeit von MiceRate beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
6.3 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an MiceRate sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
6.4 Die Überwachung der Grundfunktionen von MiceRate erfolgt täglich. Bei schweren Fehlern, die die Nutzung von MiceRate nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt macht – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntniserlangung durch die Anbieterin bzw. nach Mitteilung des Fehlers durch den Kunden. Die Anbieterin wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird die Anbieterin den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
- Kundenservice
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen steht dem Kunden der Kundenservice der Anbieterin von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 06132-4220690 sowie per E-Mail unter support@micerate.de zur Verfügung.
- Datensicherungen
8.1 Die Anbieterin nimmt regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, vollumfängliche Datensicherungen nach eigenem Ermessen vor und speichert diese an einem entfernten Standort. Tritt ein Datenverlust ein, den die Anbieterin zu vertreten hat, wird diese die Daten aus den Datensicherungen umgehend wiederherstellen und den Kunden über den Vorgang informieren. Ein Recht des Kunden auf die Datensicherungen zuzugreifen besteht nicht, soweit ein Datenverlust nicht von der Anbieterin zu vertreten ist.
8.2 Unbeschadet der Verpflichtung der Anbieterin zur Datensicherung ist der Kunde verpflichtet, von allen Daten, die dieser auf dem Server der Anbieterin ablegt, selbstständig und eigenverantwortlich tagesaktuelle Sicherungskopien zu erstellen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung dieser Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Der Kunde kann in seinem Kundenkonto jederzeit und eigenständig eine Sicherung seiner Anwendungsdaten erstellen und diese Sicherungsdatei lokal auf einem seiner Endgeräte oder Speichermedien ablegen. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server der Anbieterin hochladen und Konfigurationen des Kundenkontos und seiner Zugänge wiederherstellen.
- Sonstige Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.
9.2 Der Kunde hat bei der Nutzung von MiceRate alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Es ist dem Kunden untersagt, Daten oder Inhalte, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, auf Server der Anbieterin zu übertragen. Insbesondere darf der Kunde MiceRate nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen Zwecken verwenden oder entsprechende Daten erstellen und/oder auf dem Server der Anbieterin speichern.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich zudem, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf dem Server der Anbieterin auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
9.4 Der Kunde darf MiceRate nicht auf eine Art und Weise verwenden, die geeignet ist, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit von MiceRate zu beeinträchtigen.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten seines Kundenkontos geheim zu halten und Dritten gegenüber, die nicht zur Nutzung berechtigt, nicht zugänglich zu machen. Bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten hat der Kunde die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten. Die Anbieterin ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. MiceRate zu sperren. Der Kunde haftet, soweit der Missbrauch von ihm zu vertreten ist.
9.6 Der Kunde benennt die von ihm für die Nutzung von MiceRate vorgesehenen Nutzer. Er ist verpflichtet, jede in diesem Zusammenhang relevante Änderung (z.B. durch Mitarbeiterwechsel oder organisatorische Änderungen) gegenüber der Anbieterin anzuzeigen.
9.7 Der Kunde verpflichtet die von ihm berechtigten Nutzer, die Bestimmungen der Ziff. 9.2 bis 9.5 einzuhalten.
9.8 Soweit die vom Kunden auf dem von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sind, räumt der Kunde der Anbieterin das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Daten des Kunden, soweit dies für die Bereitstellung der Software und deren Funktionalitäten erforderlich ist, über das Internet zugänglich zu machen, sie hierzu insbesondere zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie die Daten zum Zweck der Datensicherung zu vervielfältigen.
- Sperrung des Kundenkontos
10.1 Die Anbieterin ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu dessen Kundenkonto vorrübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn dieser sein Kundenkonto in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise nutzt oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Ebenso ist die Anbieterin ist zur vorrübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Kundenkontos berechtigt, wenn der Kunde mit Zahlungen der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Anbieterin die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und diesem die Sperrung unter Fristsetzung zur Beseitigung des Verstoßes bzw. des Verzugs rechtzeitig vorab ankündigen.
10.2 Die Anbieterin ist zu einer vorrübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Zugangs zum Kundenkonto zudem berechtigt, wenn ein Dritter gegenüber der Anbieterin eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend macht, die vom Kunden auf den von uns bereitgestellten Speicherplatz übermittelt wurden, sofern der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. In diesem Fall wird die Anbieterin den Kunden auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung abzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nach, ist die Anbieterin unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat die Anbieterin insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
- Freistellung
Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie jegliche damit in Verbindung stehenden Kosten sowie Aufwendungen, insbesondere auch Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, frei, die durch eine rechtswidrige Verwendung von MiceRate oder einen schuldhaften Verstoß des Kunden oder der von ihm berechtigten Nutzer gegen bestehende Schutzrechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht) herbeigeführt worden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Anbieterin. Der Kunde wird die Anbieterin bei der Verteidigung gegen die Ansprüche Dritter durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und die Übermittlung aller erforderlichen Informationen unterstützen.
- Nutzungszeitraum, Kündigung
12.1 Der Nutzungszeitraum beginnt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch die Anbieterin. Die Freischaltung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Tag des Preisworkshops, nach dessen Durchführung. Der Nutzungszeitraum beginnt jedoch spätestens nach Ablauf von 45 Tagen nach Vertragsschluss.
12.2 Ist eine kostenfreie Testphase vereinbart, geht diese der vereinbarten Vertragslaufzeit einer kostenpflichtigen Nutzung voran.
12.3 Der vereinbarte Nutzungszeitraum verlängert sich nach dessen Ablauf automatisch um die vereinbarte Nutzungsdauer, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht, 1 Monat vor deren Ablauf, zum Ende des Nutzungszeitraums kündigt. Eine gegebenenfalls vereinbarte Testphase bleibt dabei außen vor.
12.4 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.5 Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
12.6 § 545 BGB findet keine Anwendung.
12.7 Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.
- Geheimhaltung
13.1 Vertraulich zu behandelnde Informationen sind insbesondere die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch die Anbieterin vertraulich zu behandeln sind insb. die Anwendungsdaten, sollte sie von ihnen Kenntnis erlangen. Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie – ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; – der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; – der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
13.2 Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
13.3 Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
13.4 Die Verpflichtungen nach Ziff. 13.4 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
- Sachmängel
14.1 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, wenn die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung des Vertragsgegenstandes unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruht. Gleiches gilt für solche Abweichungen, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.
14.2 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieterin ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
- Haftung
15.1 Die Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:
15.2 Auf Schadensersatz haftet die Anbieterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
in diesem Fall ist die Haftung der Anbieterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.3 Die Haftung der Anbieterin ist – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf die Summe der vertraglichen Entgelte beschränkt, die der Kunde im Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die Anbieterin gezahlt hat. Die Haftung gemäß Ziff. 15.1 und 15.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
15.4 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung gemäß Ziff. 15.1 und 15.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
15.5 Die sich aus Ziff. 15.1 bis 15.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Anbieterin zu vertreten hat.
15.6 Die sich aus Ziff. 15.1 bis 15.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Anbieterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.7 Bei Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Die Haftung gemäß Ziff. 15.1 und 15.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
- Höhere Gewalt
16.1 Die Anbieterin ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
16.2 Die Parteien sind verpflichtet, die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falls von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form zu informieren.
- Datenschutz, Datensicherheit
17.1 Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit diesem. Die Anbieterin informiert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden in einer gesonderten Datenschutzerklärung.
17.2 Verarbeitet der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Anbieterin personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner eigenen Kunden), ist dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch die Anbieterin geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Kunde wird insbesondere seiner Verpflichtung zur Information seiner eigenen Kunden über den Umgang mit dessen personenbezogenen Daten nachkommen. Die Anbieterin ist in Bezug auf diese Daten nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
17.3 Soweit die Anbieterin im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragsparteien einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ab, in der insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
17.4 Die Anbieterin sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubte Übermittlung, anderweitige unerlaubte Verarbeitung und sonstigen Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten oder der Software nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist die Anbieterin berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Die Anbieterin informiert den Kunden per E-Mail.
17.5 Die Anbieterin ist berechtigt, die unter Ziff. 17.2 und 17.3 genannten Daten zwecks Vertragserfüllung, unter Einhaltung der im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Vorgaben, an Subunternehmer (insbesondere externe Rechenzentren) zu übermitteln.
- Änderung der AGB
Die Anbieterin behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Anbieterin für den Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist. Im Übrigen wird die Anbieterin den Kunden vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessener Vorlaufzeit, mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung, informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte E-Mail[1]Adresse. Ist der Kunde mit einer von der Anbieterin beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann dieser, der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
- Schlussbestimmungen
19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen.
19.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
19.3 Die Vertragssprache ist deutsch.
19.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist nach Wahl der Anbieterin der Geschäftssitz der Anbieterin oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Anbieterin ist der Geschäftssitz der Anbieterin der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
19.5 Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin.
19.6 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
19.7 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.